AGB

Allgemeine Geschäfts‑, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
des Einzelunternehmens iCe.EDV David Horst

  1. All­ge­mein
    Unse­re Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen. Mit Annah­me eines Ange­bo­tes erkennt der Kun­de die­se Bedin­gun­gen an, und zwar auch, soweit sie mit sei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se in Wider­spruch stehen.
  2. Ange­bot
    Unse­re Ange­bo­te sind stets frei­blei­bend und unver­bind­lich. Bestel­lun­gen gel­ten erst dann als ange­nom­men, wenn sie von uns bestä­tigt sind.
  3. Instal­la­ti­on
    Sofern vom Kun­den die Instal­la­ti­on kun­den­sei­tig bereit­ge­stell­ter Soft­ware gewünscht ist, so ist der Kun­de ver­pflich­tet, sich um die ent­spre­chen­den Lizenz­ver­ein­ba­run­gen mit dem Her­stel­ler der Soft­ware eini­gen­ver­ant­wort­lich zu küm­mern. Wir ver­wei­gern die Instal­la­ti­on offen­kun­dig ille­gal erwor­be­ner Soft­ware und sind für Fol­gen nicht verantwortlich.
  4. Prei­se
    Die Prei­se sind frei­blei­bend. Maß­ge­bend für die Berech­nung ein­zel­ner Lie­fe­run­gen ist die letz­te Preis­lis­te, jedoch mit der Maß­ga­be, dass wir berech­tigt sind, ein­ge­tre­te­ne Preis­er­hö­hun­gen (z.B. auf­grund von Ver­än­de­run­gen des Wech­sel­kur­ses, Fracht­ver­steue­rung etc.) ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung wei­ter­zu­ge­ben. Alle Prei­se ver­ste­hen sich ab Lager zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer.
  5. Lie­fer­zeit
    Die von uns genann­ten Ter­mi­ne und Fris­ten sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de. Alle Lie­fer­ter­mi­ne ste­hen unter dem Vor­be­halt rich­ti­ger und recht­zei­ti­ger Selbst­be­lie­fe­rung. Sie begin­nen mit dem Tage unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig. Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­rung auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die uns die Lie­fe­rung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, wie Mate­ri­al­be­schaf­fungs­schwie­rig­kei­ten, Betriebs­stö­run­gen, Arbeits­kämp­fe, behörd­li­che Anord­nung, etc., auch wenn sie bei unse­ren Lie­fe­ran­ten oder Unter­lie­fe­ran­ten ein­tre­ten, haben wir auch bei ver­bind­lich ver­ein­bar­ten Fris­ten und Ter­mi­nen nicht zu ver­tre­ten. Sie berech­ti­gen uns, die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung um die Dau­er der Behin­de­rung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben oder wegen der noch nicht erfüll­ten Teils ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zurückzutreten.
  6. Ver­sand und Gefahrenübergang
    Die Beför­de­rungs­ge­fahr trägt der Emp­fän­ger, auch bei fracht­frei­er Lie­fe­rung. Die Ent­schei­dung über die Ver­sen­dungs­form (Trans­port­weg) behal­ten wir uns vor. Wird der Ver­sand ohne unser Ver­schul­den ver­zö­gert oder unmög­lich gemacht, geht die Gefahr mit der Absen­dung der Mit­tei­lung der Ver­sand­be­reit­schaft an den Käu­fer auf die­sen über. Eine Ver­si­che­rung der Ware gegen Trans­port­schä­den erfolgt nur auf aus­drück­li­chen Wunsch und auf Kos­ten des Käufers.
  7. Gewähr­leis­tung und Haftung
    1. Wir gewähr­leis­ten, dass unse­re Pro­duk­te frei von Fabri­ka­ti­ons- und Mate­ri­al­män­geln sind. Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt auf Neu­ge­rä­te min­des­tens 2 Jah­re – höhe­re Gewähr­leis­tungs­zei­ten unse­rer Vor­lie­fe­ran­ten geben wir an den Kun­den wei­ter — und auf Gebraucht­ge­rä­te 1 Monat ab Aus­lie­fe­rung von unse­rem Lager. Repa­ra­tu­ren, die außer­halb der Gewähr­leis­tungs­frist von uns durch­zu­füh­ren sind, wer­den gemäß der jewei­li­gen Preis­lis­te berech­net. Wir haf­ten ins­be­son­de­re nicht für Daten­ver­lus­te, die bei von uns durch­ge­führ­ten Nach­bes­se­rungs­ver­su­chen ent­ste­hen. Ver­schleiß­erschei­nun­gen und die Fol­gen unsach­ge­mä­ßer Lage­rung oder Benut­zung der Ware
      sei­tens des Kun­den sind von der Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen. Unse­re Gewähr­pflicht erlischt, wenn der Kun­de offen­sicht­li­che Män­gel uns nicht inner­halb von zwei Wochen nach dem Ein­tref­fen bei ihm schrift­lich anzeigt. Ein Vor­ab­tausch ist nicht möglich.
    2. Wir haben grund­sätz­lich drei­ma­li­ges Nach­bes­se­rungs­recht bei der jewei­li­gen gelie­fer­ten Ware. Über die Nach­bes­se­rung hin­aus­ge­hen­de Ansprü­che des Käu­fers, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­be­son­de­re Wand­lung, Min­de­rung, Kün­di­gung und Scha­dens­er­satz irgend­wel­cher Art, ins­be­son­de­re für Fol­ge­schä­den, sind aus­ge­schlos­sen. Dies gilt auch für Scha­den­er­satz­an­sprü­che des Kun­den aus Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluß, Ver­let­zung ver­trag­li­cher Neben­pflich­ten, bei posi­ti­ver Ver­trags­ver­let­zung, ins­be­son­de­re für Män­gel­fol­ge­schä­den, aus uner­laub­ter Hand­lung und aus sons­ti­gen Rechts­grün­den, es sei denn, sie beru­hen auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit bei uns oder unse­ren Erfül­lungs­ge­hil­fen. Wir sind zur Nach­bes­se­rung bzw. Ersatz­lie­fe­rung nur ver­pflich­tet, wenn der Käu­fer sei­ner­seits sei­ne Ver­trags­pflich­ten erfüllt hat. Eine Rück­nah­me von Lager­wa­ren erfolgt nur mit unse­rer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung. Für den Fall der Rück­nah­me kann eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10% des Waren­wer­tes (min­des­tens 10,00 €) zuzüg­lich gesetz­li­cher Mehr­wert­steu­er erho­ben werden.Bei Soft­ware ist ein Umtausch, bei wel­cher die Ver­pa­ckung geöff­net wur­de, aus­ge­schlos­sen. Wir über­neh­men kei­ne Gewähr dafür, dass ein Pro­gramm zu ande­ren im Rech­ner des Bestel­lers instal­lier­ten Pro­gram­men oder zur ver­wen­de­ten Hard­ware kom­pa­ti­bel ist. Es wird kei­ne Gewähr dafür über­nom­men, dass vom Bestel­ler ander­wei­tig zuge­kauf­te Hard­ware-Erwei­te­run­gen zu unse­ren Model­len kom­pa­ti­bel sind oder nicht von uns gelie­fer­te Soft­ware dar­auf lauf­fä­hig ist oder bei uns gekauf­te Hard­ware-Erwei­te­rung zum ander­wei­tig gekauf­ten Rech­ner­mo­dell des Käu­fer kom­pa­ti­bel sind.
  8. Eigen­tums­vor­be­halt
    1. Wir behal­ten uns das Eigen­tum an den Lie­fer­ge­gen­stän­den bis zur Zah­lung vor.
    2. Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Kun­den, ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, sind wir zur Rück­nah­me nach Mah­nung berech­tigt und der Kun­de zur Her­aus­ga­be verpflichtet.
    3. Die Gel­tend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­hal­tes sowie die Pfän­dung der Lie­fer­ge­gen­stän­de durch uns gel­ten nicht als Rück­tritt vom Ver­trag, sofern nicht die Bestim­mun­gen des Ver­brau­cher­kre­dit­ge­set­zes Anwen­dung fin­den oder dies aus­drück­lich durch uns schrift­lich erklärt wird. Bei Ver­wen­dung gegen­über Kauf­leu­ten, einer juris­ti­schen Per­son öffent­li­chen Rechts oder einem öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen gilt dar­über hin­aus folgendes:
    4. Der Bestel­ler darf die Lie­fer­ge­gen­stän­de weder ver­pfän­den, noch zur Siche­rung über­eig­nen. Bei Pfän­dun­gen sowie Beschlag­nah­me oder sons­ti­gen Ver­fü­gun­gen durch Drit­te, hat der Bestel­ler uns unver­züg­lich davon zu benach­rich­ti­gen und uns alle Aus­künf­te und Unter­la­gen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die zur Wah­rung unse­rer Rech­te erfor­der­lich sind. Voll­stre­ckungs­be­am­te bzw. ein Drit­ter ist auf unser Eigen­tum hinzuweisen.
  9. Schutz- und Urheberrecht
    Der Käu­fer wird uns unver­züg­lich und schrift­lich unter­rich­ten, falls er auf Ver­let­zung von gewerb­li­chen Schutz- und Urhe­ber­rech­ten durch ein von uns gelie­fer­tes Pro­dukt hin­ge­wie­sen wird. Umge­kehrt wird der Käu­fer uns gegen­über allen Ansprü­chen des Inha­bers der­ar­ti­ger Rech­te ver­tei­di­gen bzw. frei­stel­len, wel­che gegen uns dadurch ent­ste­hen, dass wir Instruk­tio­nen des Käu­fers befolgt haben oder der Käu­fer das Pro­dukt ändert oder in ein Sys­tem integriert.
  10. Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand
    1. Erfül­lungs­ort ist 56814 Illerich.
    2. Bei allen sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Strei­tig­kei­ten ist, wenn der Bestel­ler Voll­kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, die Kla­ge bei dem Gericht zu erhe­ben, das für unse­ren Haupt­sitz zustän­dig ist. Wir sind auch berech­tigt, am Haupt­sitz des Bestel­lers zu klagen.
    3. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluß der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Sachen, auch wenn der Bestel­ler sei­nen Fir­men­sitz im Aus­land hat.
  11. Sons­ti­ges / sal­va­to­ri­sche Klausel
    1. Über­tra­gun­gen von Rech­ten und Pflich­ten des Bestel­lers aus dem mit uns geschlos­se­nen Ver­trag bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit unse­rer schrift­li­chen Zustimmung.
    2. Sofern ein­zel­ne Bestim­mun­gen nich­tig, unwirk­sam oder anfecht­bar sind oder wer­den, blei­ben die ande­ren Bestim­mun­gen unbe­rührt und sind dann so aus­zu­le­gen bzw. zu ergän­zen, dass der beab­sich­tig­te wirt­schaft­li­che Zweck in recht­lich zuläs­si­ger Wei­se mög­lichst genau erreicht wird. Das gilt auch für even­tu­ell ergän­zungs­be­dürf­ti­ge Lücken.